- Wer trägt die Kosten für eine Rohrverstopfung in einem Mehrfamilienhaus?
- Wer ist für die Bezahlung der Rohrreinigung bei einem verstopften Küchenabfluss verantwortlich?
- Wer kommt für die Kosten einer Rohrreinigung auf, wenn die Verstopfung durch Fettablagerungen verursacht wurde?
- Welche Schritte kann ein Mieter unternehmen, wenn der Vermieter die Zahlung für eine notwendige Rohrreinigung verweigert?
Eine verstopfte Toilette oder ein langsam abfließendes Waschbecken sind nicht nur ärgerlich, sondern werfen auch die Frage auf: Diese Problematik ist häufig Anlass für Streitigkeiten und bedarf einer klaren rechtlichen Einordnung. Die Antwort hängt maßgeblich von der Ursache der Verstopfung ab. War es ein normaler Gebrauch, der zu Ablagerungen führte, oder eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter?
In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Szenarien und die geltenden Regelungen, um Klarheit in diese häufige Wohnsituation zu bringen und beiden Parteien eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter?
Die Frage, wer die Kosten für eine Rohrreinigung tragen muss, ist eine häufige Quelle von Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Die Antwort hängt maßgeblich von der Ursache der Verstopfung ab. Grundsätzlich gilt: Ist der Mieter für die Verstopfung verantwortlich, muss er auch für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen.
Ist die Ursache jedoch auf altersbedingte Abnutzung, Mängel am Gebäude oder auf eine unsachgemäße Installation zurückzuführen, liegt die Verantwortung beim Vermieter.
Ursachen für Verstopfungen und Verantwortlichkeiten
Die häufigsten Ursachen für verstopfte Rohre in Mietwohnungen sind unsachgemäße Nutzung durch den Mieter. Dazu zählen beispielsweise das Herunterspülen von Essensresten, Hygieneartikeln, Feuchttüchern oder anderen Fremdkörpern in der Toilette oder im Waschbecken. Wenn nachweislich ein solcher Verstoß gegen die üblichen Nutzungsvorschriften vorliegt, muss der Mieter die Kosten für die Rohrreinigung tragen.
Kleinreparaturklausel und ihre Grenzen
In vielen Mietverträgen findet sich eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Diese besagt, dass Mieter für kleinere Reparaturen und Instandhaltungen aufkommen müssen, die durch ihre alltägliche Nutzung entstehen. Die Rohrreinigung kann unter Umständen darunter fallen, wenn die Verstopfung durch einfache, vom Mieter verursachte Dinge wie Haare oder Seifenreste hervorgerufen wurde. Allerdings gibt es hierbei klare Grenzen bezüglich des Betrags und der Art der Reparatur.
Eine umfangreiche Rohrreinigung, die spezielle Geräte erfordert, wird in der Regel nicht mehr als Kleinreparatur angesehen.
Wann ist der Vermieter zuständig?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Wenn eine Rohrverstopfung auf einen Mangel des Mietobjekts zurückzuführen ist, wie beispielsweise eine defekte oder veraltete Installation, ein zugewachsenes Rohrsystem oder bauliche Mängel, dann ist der Vermieter für die Kosten der Rohrreinigung verantwortlich. Dies gilt auch, wenn die Verstopfung durch eine unsachgemäße Ausführung der Installation durch den Vermieter oder dessen Beauftragte entstanden ist.
Dokumentation und Beweislast
Im Streitfall ist die Dokumentation entscheidend. Es ist ratsam, sowohl als Mieter als auch als Vermieter alle relevanten Informationen festzuhalten. Mieter sollten darauf achten, keine Dinge in die Toilette oder das Abwasser zu werfen, die nicht dafür bestimmt sind. Bei auftretenden Problemen sollte der Vermieter umgehend informiert werden. Der Vermieter wiederum sollte bei der Beauftragung der Rohrreinigung auf eine detaillierte Rechnung bestehen, die die Ursache der Verstopfung und die durchgeführten Arbeiten genau beschreibt.
Diese Dokumentation ist essenziell, um die Frage Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter? eindeutig klären zu können.
Mietminderung bei Verstopfung
Wenn eine Rohrverstopfung die Nutzung der Mietsache erheblich beeinträchtigt, kann unter Umständen eine Mietminderung in Betracht kommen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Mieter die Verstopfung nicht selbst verursacht hat und der Vermieter trotz Aufforderung nicht unverzüglich Abhilfe schafft. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
| Ursache der Verstopfung | Zuständigkeit für Kosten | Beispiele |
| Unsachgemäße Nutzung durch Mieter | Mieter | Essensreste, Hygieneartikel, Feuchttücher, Fremdkörper |
| Mängel am Mietobjekt / Bauart | Vermieter | Altersbedingte Abnutzung, defekte Installationen, zugewachsene Rohre |
| Unklare Ursache (oft strittig) | Gemeinsame Klärung / Rechtsberatung | Erfordert oft detaillierte Prüfung und Dokumentation |
Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter? Eine detaillierte Anleitung
Wer trägt die Kosten für eine Rohrverstopfung in einem Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für eine Rohrverstopfung in einem Mehrfamilienhaus werden in der Regel vom Mieter getragen, wenn die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiges Verhalten des Mieters verursacht wurde. Dies kann beispielsweise durch das Herunterspülen von ungeeigneten Gegenständen wie Feuchttüchern, Essensresten oder Haaren geschehen. Liegt die Ursache der Verstopfung jedoch in einem Mangel des Mietobjekts oder ist sie auf allgemeine Abnutzung zurückzuführen, die nicht vom Mieter zu vertreten ist, sind die Kosten in der Regel dem Vermieter zuzurechnen.
Es ist jedoch entscheidend, die genauen Umstände der Verstopfung zu klären, um die Verantwortlichkeit eindeutig festzustellen.
Ursachenermittlung bei Rohrverstopfungen
Die korrekte Ursachenermittlung ist der erste und wichtigste Schritt zur Klärung der Kostenfrage bei einer Rohrverstopfung. Hierbei muss genau unterschieden werden, ob die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung durch den Mieter entstanden ist, beispielsweise durch das Einleiten von Fremdkörpern, die nicht für die Kanalisation bestimmt sind, oder ob es sich um einen strukturellen Mangel im Rohrsystem handelt, der beispielsweise durch Wurzeleinwuchs, Ablagerungen über lange Zeit oder Materialermüdung verursacht wurde.
Eine professionelle Diagnose durch einen Fachbetrieb ist hier oft unerlässlich, um die Verantwortlichkeit eindeutig festzustellen und ungerechtfertigte Forderungen zu vermeiden.
Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter?
Die Frage, Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter?, hängt maßgeblich von der Ursache der Verstopfung ab. Hat der Mieter durch sein Verhalten – wie das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen – die Verstopfung verursacht, ist er grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für die Rohrreinigung zu tragen. Dies ergibt sich aus der Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache.
Sollte die Verstopfung jedoch auf altersbedingte Schäden, bauliche Mängel oder allgemeine Abnutzung zurückzuführen sein, die der Mieter nicht zu vertreten hat, liegt die Kostentragungspflicht beim Vermieter. Eine detaillierte Dokumentation der entstandenen Schäden und der durchgeführten Arbeiten ist für beide Parteien ratsam.
Dokumentation und Schadensmeldung
Eine umfassende Dokumentation des Vorfalls ist für die Klärung der Kostenübernahme von zentraler Bedeutung. Dies beinhaltet die sofortige Meldung der Verstopfung an den Vermieter, idealerweise schriftlich oder per E-Mail, um einen Nachweis zu haben. Des Weiteren sollten Fotos oder Videos von der Verstopfung und den betroffenen Bereichen gemacht werden. Wenn ein Fachmann zur Behebung der Verstopfung gerufen wird, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, aus der die Art der Verstopfung und die durchgeführten Arbeiten hervorgehen.
Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die spätere Abrechnung und können im Streitfall als Beweismittel dienen.
| Situation | Wer trägt die Kosten? | Begründung |
|---|---|---|
| Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung (z.B. Feuchttücher, Essensreste) | Mieter | Verstoß gegen die Obhutspflicht des Mieters |
| Verstopfung durch altersbedingte Schäden oder bauliche Mängel | Vermieter | Mangel des Mietobjekts, nicht vom Mieter zu vertreten |
| Verstopfung durch allgemeine Abnutzung (nicht eindeutig zuzuordnen) | Abhängig von Einzelfallprüfung und Mietvertrag | Erforderliche Klärung der genauen Ursache |
Wer ist für die Bezahlung der Rohrreinigung bei einem verstopften Küchenabfluss verantwortlich?

Die Verantwortung für die Bezahlung einer Rohrreinigung bei einem verstopften Küchenabfluss hängt in erster Linie vom Mietvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Grundsätzlich ist der Mieter dafür verantwortlich, kleinere Verstopfungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder eigene Fahrlässigkeit entstanden sind, zu beseitigen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
Dazu zählen beispielsweise Verstopfungen durch Essensreste, Fettablagerungen oder Fremdkörper, die nicht in den Abfluss gehören. Der Vermieter hingegen ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich und muss für Schäden aufkommen, die auf Mängel der Bausubstanz oder veraltete Installationen zurückzuführen sind. Wenn die Verstopfung jedoch auf ein grundlegendes Problem der Abwasserrohre zurückzuführen ist, wie beispielsweise eine mangelhafte Installation oder eine schlechte Beschaffenheit der Rohre, die zu wiederkehrenden Problemen führt, kann die Zahlungspflicht auch auf den Vermieter übergehen.
Eine klare Dokumentation der Ursache ist daher unerlässlich, um die Verantwortlichkeit eindeutig festzustellen.
Ursachen einer verstopften Küchenspüle
Wer zahlt die Rechnung: Mieter oder Vermieter?
Die Frage, wer die Rechnung für die Rohrreinigung bei einem verstopften Küchenabfluss letztendlich zahlt, wird oft durch die Ursache der Verstopfung bestimmt. Wenn die Verstopfung auf typische Gebrauchseinflüsse durch den Mieter zurückzuführen ist, wie zum Beispiel das unsachgemäße Entsorgen von Speiseresten, Kaffee- oder Teefiltern, Fett oder Öl in den Abfluss, dann ist der Mieter in der Regel kostenpflichtig.
Dies liegt daran, dass der Mieter die Pflicht hat, die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden, die durch seine eigene Nutzung entstehen, zu vermeiden. Eine kleinere, leicht behebliche Verstopfung, die durch den Mieter verursacht wurde, fällt unter seine Obhut.
Wann ist der Vermieter zuständig?
Der Vermieter wird in der Regel dann für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen müssen, wenn die Verstopfung auf Mängel zurückzuführen ist, die bereits bei Mietbeginn bestanden oder die auf strukturelle Probleme des Gebäudes oder der Installation der Abwasserleitungen zurückzuführen sind. Dies könnte der Fall sein, wenn die Rohre alt und marode sind, schlecht installiert wurden oder wenn es sich um ein generelles Problem der Abwasserinfrastruktur handelt, das nicht vom Mieter verursacht wurde.
Wenn beispielsweise eine bauseits bedingte Engstelle in den Rohren existiert, die immer wieder zu Verstopfungen führt, oder wenn die Verstopfung durch Wurzeleinwüchse oder veraltete Rohrleitungen verursacht wird, die der Vermieter hätte instand halten müssen, dann liegt die Verantwortung bei ihm.
| Situation | Verantwortlichkeit |
|---|---|
| Verstopfung durch Essensreste, Fett, Kaffee- oder Teefilter | Mieter |
| Verstopfung durch Fremdkörper (z.B. Spielzeug, Servietten) | Mieter |
| Verstopfung durch mangelhafte Installation oder alte, baufällige Rohre | Vermieter |
| Wiederkehrende Verstopfungen ohne klare Ursache durch den Mieter | Vermieter (nach Prüfung der Ursache) |
Vorbeugung und richtige Nutzung des Küchenabflusses
Um kostspielige Rohrreinigungen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden, ist die richtige Nutzung des Küchenabflusses von entscheidender Bedeutung. Der Mieter sollte darauf achten, keine größeren Essensreste, Fett, Öl oder Kaffeesatz in den Abfluss zu geben. Stattdessen sollten diese Abfälle im Hausmüll entsorgt werden. Die Verwendung eines Abflusssiebs kann helfen, größere Partikel zurückzuhalten und somit Verstopfungen vorzubeugen.
Regelmäßiges Spülen mit heißem Wasser kann ebenfalls dazu beitragen, Fettablagerungen zu minimieren. Eine bewusste und sorgfältige Handhabung des Küchenabflusses durch den Mieter ist der beste Weg, um Probleme zu vermeiden und die Lebensdauer der Abwasserleitungen zu gewährleisten.
Wer kommt für die Kosten einer Rohrreinigung auf, wenn die Verstopfung durch Fettablagerungen verursacht wurde?

Wenn eine Verstopfung durch Fettablagerungen verursacht wurde, ist die Zurechnung der Kosten für die Rohrreinigung in der Regel vom Einzelfall abhängig und wird oft durch den Mietvertrag oder die geltende Rechtsprechung geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter für Schäden und Verstopfungen haftbar gemacht werden kann, die durch unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
Fettablagerungen in Abwasserrohren sind häufig die Folge von Essensresten und Fetten, die über den Abfluss entsorgt werden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Verstopfung durch die unsachgemäße Entsorgung von Fett und Speiseresten durch den Mieter verursacht wurde, wird dieser in der Regel die Kosten für die Rohrreinigung tragen müssen. Der Vermieter ist hingegen verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und für normale Abnutzung aufzukommen.
Bei einer Verstopfung, die auf eine unzureichende oder mangelhafte Installation des Abwassersystems zurückzuführen ist, oder wenn die Verstopfung ohne Verschulden des Mieters entstanden ist, beispielsweise durch eine defekte Rückstausicherung, kann der Vermieter zur Kostentragung verpflichtet sein.
Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter?
Die Frage, wer die Kosten für eine Rohrreinigung trägt, wenn Fettablagerungen die Ursache sind, hängt maßgeblich davon ab, ob die Verstopfung auf eine vertragswidrige Nutzung oder auf Mängel des Mietobjekts zurückzuführen ist. Im Allgemeinen ist der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache verantwortlich. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass keine Stoffe in die Abwasserrohre gelangen, die zu Verstopfungen führen können, wie eben Fette und Essensreste.
Wenn ein Sachverständiger feststellt, dass die Verstopfung eindeutig durch die unsachgemäße Entsorgung von Fett und Speiseresten durch den Mieter verursacht wurde, wird der Mieter in der Regel die Kosten der Rohrreinigung übernehmen müssen. Dies ist eine gängige Praxis, da es sich hierbei um ein typisches Verschulden des Mieters handelt.
Häufige Ursachen für Fettablagerungen in Abwasserrohren
Fettablagerungen in Abwasserrohren entstehen primär durch die regelmäßige Einleitung von warmem Speisefett, Ölen und Essensresten in den Abfluss. Während das Fett zunächst flüssig ist, kühlt es in den Rohren ab und setzt sich an den Innenwänden ab. Über die Zeit hinweg sammeln sich weitere Partikel wie Haare, Seifenreste und kleine Speisereste an diesem Fett an, wodurch die Ablagerungen wachsen und den Querschnitt der Rohre verengen.
Diese Verengung führt schließlich zu einer langsameren Abflussgeschwindigkeit und kann bei größeren Mengen an Fett und anderen Substanzen zu einer vollständigen Verstopfung führen. Auch der Einsatz von Abspülhilfen oder die falsche Verwendung von Spülmaschinentabs können zu verstärkten Fettablagerungen beitragen, wenn sie die chemische Zusammensetzung des Wassers und der darin enthaltenen Fette negativ beeinflussen.
Verantwortlichkeiten und Beweislast bei Rohrverstopfungen
Die Verantwortlichkeit für die Kosten einer Rohrreinigung bei Fettablagerungen liegt oft bei demjenigen, der die Verstopfung verursacht hat. Die Beweislast dafür, dass die Verstopfung durch eine unsachgemäße Nutzung des Mieters entstanden ist, liegt grundsätzlich beim Vermieter. Dies kann jedoch in der Praxis schwierig sein, insbesondere wenn die Verstopfung erst nach längerer Zeit auftritt.
Oftmals wird die vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter eine Klausel enthalten, die die Kleinreparaturklausel regelt. Wenn die Kosten für die Rohrreinigung unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, kann der Mieter diese tragen müssen. Bei größeren oder wiederkehrenden Problemen, die auf strukturelle Mängel des Gebäudes hindeuten, kann die Verantwortung jedoch auf den Vermieter übergehen.
| Sachverhalt | Zuständigkeit für Kosten (in der Regel) |
|---|---|
| Verstopfung durch Fett und Essensreste durch Mieter verursacht | Mieter |
| Verstopfung durch mangelhafte Installation oder Alterung des Rohrsystems | Vermieter |
| Verstopfung durch unbekannte Ursache, aber nachweislich nicht durch Mieter verursacht | Vermieter |
| Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung durch Mieter (z.B. Entsorgung von Fremdkörpern) | Mieter |
Welche Schritte kann ein Mieter unternehmen, wenn der Vermieter die Zahlung für eine notwendige Rohrreinigung verweigert?

Wenn ein Vermieter die Zahlung für eine notwendige Rohrreinigung verweigert, hat der Mieter mehrere Schritte zur Verfügung, um seine Rechte durchzusetzen. Zunächst sollte der Mieter schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) vom Vermieter die Übernahme der Kosten verlangen und eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Dabei ist es ratsam, alle relevanten Dokumente wie die Rechnung des Handwerkers, Fotos oder Videos des Problems und gegebenenfalls ein ärztliches Attest (falls gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlagen) beizufügen.
Sollte der Vermieter weiterhin nicht reagieren oder die Zahlung endgültig verweigern, kann der Mieter die Angelegenheit an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt verweisen, um sich über weitere rechtliche Schritte wie eine Mietminderung oder die Klage auf Kostenerstattung beraten zu lassen. In vielen Fällen ist es ratsam, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mietminderung bei Verweigerung der Rohrreinigung
Wenn die Verstopfung des Rohrs zu erheblichen Beeinträchtigungen im Wohnraum führt, wie beispielsweise unbenutzbare sanitäre Anlagen oder unangenehme Gerüche, kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und sollte nicht eigenmächtig zu hoch angesetzt werden, um eine Klage wegen unberechtigter Mietminderung zu vermeiden.
Es ist ratsam, sich hierzu von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen, um die rechtlich zulässige Höhe zu ermitteln. Die Mietminderung sollte ebenfalls schriftlich und begründet dem Vermieter mitgeteilt werden.
Durchsetzung der Kostenübernahme durch den Vermieter
Wer zahlt die Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter?
Die Frage, wer die Rohrreinigung zahlt, hängt maßgeblich von der Ursache der Verstopfung ab. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung und Reparatur der Mietsache verantwortlich, insbesondere wenn es sich um die Behebung von Mängeln handelt, die nicht vom Mieter verschuldet wurden. Wenn die Verstopfung beispielsweise durch normale Abnutzung, bauliche Mängel oder durch die Verstopfung von Hauptleitungen entstanden ist, muss der Vermieter die Kosten tragen.
Wenn die Verstopfung jedoch durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurde, beispielsweise durch das unsachgemäße Entsorgen von Fremdkörpern in der Toilette, kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen.
| Ursache der Verstopfung | Zahlungspflicht |
|---|---|
| Normale Abnutzung, bauliche Mängel, Verstopfung von Hauptleitungen | Vermieter |
| Unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters (z.B. Fremdkörper in der Toilette) | Mieter |
Beauftragung eines Fachbetriebs bei Verweigerung
Sollte der Vermieter trotz nachgewiesener Notwendigkeit und schriftlicher Aufforderung die Beauftragung eines Fachbetriebs zur Rohrreinigung verweigern und die Situation sich verschärfen, kann der Mieter unter Umständen im Rahmen der Selbstvornahme einen Handwerker beauftragen. Dies sollte jedoch nur als letztes Mittel und nach eingehender rechtlicher Beratung geschehen, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme durch den Vermieter auch tatsächlich durchsetzbar ist.
Der Mieter muss dabei sicherstellen, dass die Maßnahme notwendig und angemessen war und dass die Kosten im üblichen Rahmen liegen. Die Rechnung des beauftragten Fachbetriebs sollte dann vom Mieter zunächst bezahlt und anschließend vom Vermieter zurückgefordert werden.
FAQ
Wer ist grundsätzlich für die Kosten einer Rohrreinigung verantwortlich?
Die Grundverantwortung für die Kosten einer Rohrreinigung liegt in der Regel beim Vermieter, insbesondere wenn die Verstopfung auf normale Abnutzung oder bauliche Mängel zurückzuführen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten.
Wann muss der Mieter die Kosten für die Rohrreinigung tragen?
Der Mieter muss die Kosten tragen, wenn die Verstopfung durch sein eigenes Verschulden verursacht wurde. Dies ist der Fall, wenn er beispielsweise ungeeignete Gegenstände in die Toilette oder das Spülbecken geworfen hat, die zu einer Verstopfung geführt haben.
Welche Rolle spielt die Kleinreparaturklausel?
Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann die Kostentragungspflicht des Mieters für kleinere Reparaturen, einschließlich bestimmter Rohrreinigungen, regeln. Hierbei muss jedoch ein klarer Bezug zur Verstopfungsursache bestehen und die Kosten dürfen einen vertraglich festgelegten Bagatellbetrag nicht überschreiten.
Wie sollte man im Falle einer verstopften Leitung vorgehen?
Im Falle einer verstopften Leitung sollte der Mieter den Vermieter umgehend informieren. Eigenmächtige Beauftragungen einer Rohrreinigungsfirma ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter können dazu führen, dass der Mieter die Kosten selbst tragen muss, auch wenn die Schuld nicht bei ihm lag.