Die Instandhaltung des eigenen Wohnraums ist eine fortlaufende Aufgabe, die oft unerwartete Kosten mit sich bringt. Eine der häufigsten und notwendigsten Dienstleistungen ist die Rohrreinigung. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten stellen sich viele Hausbesitzer und Mieter die Frage: Diese Frage ist von großem Interesse, da eine steuerliche Absetzbarkeit die finanzielle Belastung erheblich reduzieren könnte.
In diesem Artikel beleuchten wir die Möglichkeiten und Voraussetzungen, unter denen Kosten für die professionelle Rohrreinigung steuerlich geltend gemacht werden können. Wir analysieren die relevanten Paragraphen und geben praktische Tipps für Ihre Steuererklärung.
Kann man Rohrreinigung von der Steuer absetzen?
Die Frage, ob eine Rohrreinigung steuerlich absetzbar ist, beschäftigt viele Haus- und Wohnungseigentümer. Grundsätzlich ist es möglich, Kosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt von der Steuer abzusetzen. Dies gilt auch für die professionelle Rohrreinigung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Absetzbarkeit dient der Förderung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Rohrreinigungsosten
Damit die Kosten für eine Rohrreinigung steuerlich geltend gemacht werden können, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst muss die Dienstleistung in Ihrem eigenen Haushalt erbracht worden sein. Dazu zählen sowohl selbst genutzte Immobilien als auch vermietete Objekte, wobei bei letzteren die Regelungen für Werbungskosten greifen. Entscheidend ist, dass die Rechnung und der Zahlungsbeleg vorliegen und die Zahlung nicht in bar erfolgt ist.
Die Rechnung muss zudem detailliert aufschlüsseln, welche Leistungen erbracht wurden und welche Kosten dafür angefallen sind. Nur die reinen Arbeitskosten und die Fahrtkosten des Handwerkers sind absetzbar, nicht jedoch Materialkosten oder die Mehrwertsteuer.
Welche Kosten sind absetzbar?
Von den Gesamtkosten einer Rohrreinigung sind in der Regel nur die Arbeitskosten und die Fahrtkosten des ausführenden Unternehmens steuerlich absetzbar. Materialkosten, die für die Behebung des Problems angefallen sind (z.B. neue Rohrteile), sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es ist daher essenziell, dass die Rechnung des Dienstleisters diese Posten klar voneinander trennt.
Die absetzbaren Kosten sind auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Steuerjahr begrenzt.
Nachweis der Kosten: Rechnung und Zahlungsbeleg
Der Nachweis über die Kosten einer Rohrreinigung ist für die steuerliche Absetzbarkeit unerlässlich. Sie benötigen zwingend eine korrekt ausgestellte Rechnung des Dienstleisters, die alle relevanten Informationen enthält. Dazu gehören Name und Anschrift des Unternehmens, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Datum der Leistungserbringung sowie die Aufschlüsselung der Arbeitskosten und gegebenenfalls Fahrtkosten.
Ebenso wichtig ist der Zahlungsbeleg. Eine Überweisung, eine Abbuchung vom Konto oder die Zahlung per Kreditkarte sind als Nachweis anerkannt. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Einreichung beim Finanzamt: Wo und wie?
Die Kosten für die Rohrreinigung werden im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht. In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen oder bei vermieteten Objekten in der Anlage Vermieter und Verpächter können Sie die absetzbaren Kosten eintragen. Die genaue Positionierung kann je nach Steuerprogramm oder persönlicher Situation variieren, aber die Rubrik für haushaltsnahe Dienstleistungen ist hierfür vorgesehen.
Es ist ratsam, die Rechnung und den Zahlungsbeleg sorgfältig aufzubewahren und auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen zu können.
Beispiele und Abgrenzungen
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen eine Rohrreinigung steuerlich relevant sein kann. Wenn Sie beispielsweise eine verstopfte Toilette oder ein verstopftes Spülbecken haben und einen professionellen Klempner beauftragen, sind die Arbeitskosten in der Regel absetzbar. Bei vermieteten Objekten können diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, die die Mieteinnahmen mindern. Wichtig ist die Abgrenzung zu reinen Reparaturen, die nicht im eigenen Haushalt stattfinden, oder zu Kosten, die durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und eventuell von der Versicherung übernommen werden.
Grundsätzlich gilt: Kann man Rohrreinigung von der Steuer absetzen? Ja, unter Beachtung der genannten Voraussetzungen. | Art der Kosten | Absetzbar? | Anmerkungen | | :——————- | :——— | :————————————————————————— | | Arbeitskosten | Ja | Nur der Anteil für die reine Arbeitsleistung. | | Fahrtkosten | Ja | Kosten für die An- und Abfahrt des Handwerkers. | | Materialkosten | Nein | Kosten für Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien. | | Mehrwertsteuer | Nein | Der auf die Arbeits- und Fahrtkosten entfallende Mehrwertsteueranteil.
| | Kosten für Werkzeug | Nein | Pauschale oder anteilige Kosten für die Nutzung von Werkzeugen. | | Beratungskosten | Nein | Kosten für eine reine Beratung ohne Handwerkerleistung vor Ort. | | Kosten für Entsorgung | Ja | Wenn als Teil der Arbeitsleistung deklariert und auf der Rechnung ausgewiesen. |
Kann man Rohrreinigung von der Steuer absetzen? – Eine detaillierte Analyse
Welche Kosten im Ruhestand können Rentner steuerlich geltend machen?

Rentner können eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast im Ruhestand zu mindern. Dazu gehören insbesondere Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Renteneinkünften entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Reisekosten zu Beratungsgesprächen oder auch Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken. Ebenso können außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe steuerlich berücksichtigt werden.
Des Weiteren sind Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig. Auch Handwerkerleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, wobei hier die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten relevant sind.
Krankheits- und Pflegekosten
Krankheits- und Pflegekosten stellen eine erhebliche finanzielle Belastung für Rentner dar und können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte sowie Kosten für häusliche Krankenpflege oder einen ambulanten Pflegedienst. Auch Ausgaben für Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle sowie Kosten für eine notwendige Kur oder Sanatoriumsbehandlung können abzugsfähig sein.
Entscheidend ist, dass die Kosten zwangsläufig und unvermeidbar sind und die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Die zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können ebenfalls die Steuerlast von Rentnern reduzieren. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für eine Haushaltshilfe, eine Putzkraft, einen Gärtner oder auch für die Kinderbetreuung, sofern dies auf Rentner zutrifft. Bei Handwerkerleistungen können die Lohn-, Anfahrts- und Maschinenkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wichtig ist, dass die Leistungen im eigenen Haushalt des Rentners erbracht werden und die Rechnungen sowie die Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahrt werden.
Die Kosten für Material sind in der Regel nicht abzugsfähig. Eine fachgerechte Instandsetzung, wie zum Beispiel eine Rohrreinigung, kann somit unter Umständen steuerlich relevant sein, wenn die Lohnkosten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Weitere abzugsfähige Kosten
Neben den bereits genannten Kostenpunkten können Rentner weitere Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Rentenbezugszeit anfallen, wie beispielsweise Kosten für Rechtsberatung bei Rentenangelegenheiten oder Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken. Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Des Weiteren können Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für die Altersvorsorge, wie beispielsweise Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, kann ebenfalls relevant sein, wobei hier die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung zu beachten sind.
| Kostenart | Steuerliche Berücksichtigung | Beispiele |
|---|---|---|
| Werbungskosten | Abzugsfähig im Rahmen der Renteneinkünfte | Fachliteratur, Beratungskosten |
| Außergewöhnliche Belastungen | Abzugsfähig über der zumutbaren Belastungsgrenze | Krankheitskosten, Pflegekosten, Hilfsmittel |
| Sonderausgaben | Direkt abzugsfähig | Spenden, Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Steuerermäßigung auf Lohnkosten | Haushaltshilfe, Gartenpflege |
| Handwerkerleistungen | Steuerermäßigung auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten | Renovierungen, Reparaturen |
Ist eine Verteilung von Handwerkerleistungen über drei Jahre steuerlich möglich?

Eine Verteilung von Handwerkerleistungen über drei Jahre ist grundsätzlich nicht direkt im Sinne einer nachträglichen Geltendmachung für vergangene Jahre steuerlich möglich, da die meisten Handwerkerleistungen im Jahr der Erbringung steuerlich relevant sind. Allerdings gibt es Konstellationen, in denen die wirtschaftliche Belastung über mehrere Jahre verteilt wird, beispielsweise durch Ansparrücklagen für zukünftige Investitionen oder durch die Aktivierung von Handwerkerkosten als Teil eines größeren Projekts, das über mehrere Jahre läuft und abgeschrieben wird.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Bereich gilt die Regelung, dass 30% der Arbeitskosten, maximal jedoch 20% der Gesamtkosten bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer abziehbar sind. Diese Abzugsmöglichkeit bezieht sich immer auf das Kalenderjahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde, und nicht auf die Dauer der Ausführung der Leistung.
Voraussetzungen für den Steuerabzug von Handwerkerleistungen
Um Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Leistung muss in Ihrem eigenen Haushalt erbracht worden sein, sei es im eigenen Wohnhaus oder in einer Mietwohnung. Entscheidend ist, dass es sich um Arbeitskosten handelt, einschließlich der Fahrtkosten und der Mehrwertsteuer. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Die Bezahlung muss unbar erfolgt sein, also per Überweisung oder Scheck, nicht bar.
Die Rechnung muss detailliert aufgeschlüsselt sein und die Kosten für Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Material separat ausweisen. Kann man Rohrreinigung von der Steuer absetzen? Ja, die Kosten für eine Rohrreinigung können unter den genannten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden, sofern die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist und die Zahlung unbar erfolgt ist.
Umgang mit größeren Renovierungsprojekten
Bei größeren Renovierungs- oder Umbauprojekten, die sich über mehrere Jahre erstrecken, ist eine direkte Verteilung der Handwerkerleistungen auf drei Jahre nicht vorgesehen. Stattdessen werden die Kosten in der Regel dem Jahr zugeordnet, in dem die jeweilige Rechnung bezahlt wurde. Wenn ein Projekt beispielsweise im Jahr 1 begonnen und im Jahr 3 abgeschlossen wird und die Rechnungen entsprechend bezahlt wurden, können die abzugsfähigen Anteile der Arbeitskosten in jedem dieser Jahre geltend gemacht werden.
Für die Abschreibung von Gebäuden können Handwerkerkosten unter Umständen als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten behandelt werden, die dann über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden, was aber eine andere steuerliche Behandlung darstellt als der direkte Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung.
Besonderheiten bei der Rechnungsstellung und Zahlung
Die korrekte Rechnungsstellung ist für den Steuerabzug von Handwerkerleistungen unerlässlich. Die Rechnung muss klar und verständlich die erbrachten Leistungen aufführen und die Arbeitskosten separat von den Materialkosten ausweisen. Auch die Mehrwertsteuer sollte gesondert ausgewiesen sein. Die Zahlung muss unbar erfolgen, d.h. per Banküberweisung, Dauerauftrag, Lastschrift oder Verrechnungsscheck. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Die Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises ist für das Finanzamt erforderlich. Es ist ratsam, die Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Die Fristen für die Geltendmachung richten sich nach dem jeweiligen Veranlagungszeitraum der Einkommensteuer.
| Art der Kosten | Abzugsfähig? | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Arbeitskosten | Ja (30%) | Max. 1.200 € pro Jahr |
| Fahrtkosten | Ja (als Teil der Arbeitskosten) | Max. 1.200 € pro Jahr |
| Materialkosten | Nein | – |
| Mehrwertsteuer auf Arbeitskosten | Ja (als Teil der Arbeitskosten) | Max. 1.200 € pro Jahr |
Welche Ausgaben sind ohne Nachweis von der Steuer absetzbar?
In Deutschland sind bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ohne expliziten Einzelnachweis bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Steuer absetzbar. Dies gilt für Kosten, die für Tätigkeiten in Ihrem eigenen Haushalt anfallen, wie beispielsweise Reinigung, Gartenpflege oder Reparaturarbeiten. Die Steuerermäßigung wird direkt auf die Einkommensteuer angerechnet und beträgt 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal jedoch 1.200 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen pro Jahr.
Wichtig ist, dass die Bezahlung nicht in bar erfolgen darf, sondern per Überweisung oder Scheck. Die Rechnung muss zudem eine detaillierte Aufschlüsselung der Lohnkosten enthalten. Die Frage, ob man Rohrreinigung von der Steuer absetzen kann, hängt davon ab, ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung handelt und ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen typischerweise Tätigkeiten, die üblicherweise von einem Mitglied des Haushalts erledigt werden, aber an Dritte vergeben werden. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung der Wohnung, die Pflege von Außenanlagen, die Fensterreinigung oder die Betreuung von Kindern und älteren Personen im Haushalt. Entscheidend ist, dass die Leistung in Ihrem eigenen Haushalt erbracht wird.
Die Kosten sind bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro an Lohnkosten absetzbar, wobei die Steuerermäßigung 20 % davon, also maximal 4.000 Euro, beträgt. Die Zahlung muss unbar erfolgen und eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten vorliegen.
Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Haushalt stehen, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Hierzu gehören beispielsweise Malerarbeiten, Reparaturen an der Heizungsanlage, die Fassadenrenovierung oder auch die bereits erwähnte Rohrreinigung. Ähnlich wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen gilt eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
Auch hier ist die unbare Zahlung sowie eine detaillierte Rechnung mit getrennter Ausweisung der Arbeitskosten zwingend erforderlich.
Abgrenzung und Nachweis
Die Abgrenzung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist wichtig für die korrekte steuerliche Behandlung. Während haushaltsnahe Dienstleistungen eher alltägliche Tätigkeiten umfassen, beziehen sich Handwerkerleistungen auf spezifische Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen. In beiden Fällen ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung unerlässlich, die die erbrachten Leistungen und die dafür angefallenen Lohnkosten separat ausweist.
Die Zahlung muss nachweislich unbar erfolgen.
| Leistungstyp | Maximal absetzbar (Lohnkosten) | Steuerermäßigung (20%) |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20.000 Euro | 4.000 Euro |
| Handwerkerleistungen | 6.000 Euro | 1.200 Euro |
Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich aus Handwerkerleistungen?

Handwerkerleistungen können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden, was eine attraktive Möglichkeit darstellt, die Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu reduzieren. Konkret können Arbeitskosten, einschließlich Fahrtkosten des Handwerkers, bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 1.200 Euro pro Haushalt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies gilt für Aufwendungen, die in einem privat genutzten Haushalt anfallen.
Wichtig ist, dass die Leistung direkt im Haushalt erbracht wurde und die Rechnung sowie der Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) aufbewahrt werden. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen zur Instandhaltung oder Modernisierung des Eigenheims oder einer Mietwohnung kann somit die Steuerlast spürbar senken.
Welche Arten von Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind alle Handwerkerleistungen, die der Instandhaltung, Wartung oder Modernisierung eines privat genutzten Wohnraums dienen, steuerlich begünstigt. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, Reparaturen an der Heizung oder am Dach, Fliesenlegerarbeiten, Schreinerarbeiten, aber auch die Fassadenreinigung oder der Austausch von Fenstern. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen, die durch Handwerker erbracht werden, wie beispielsweise die Gartenpflege, können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
Entscheidend ist, dass es sich um eigene Arbeiten des Handwerkers handelt und nicht um reine Materiallieferungen. Die Dienstleistung muss zudem im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Wie hoch ist der absetzbare Betrag und welche Voraussetzungen gelten?
Der maximale Betrag, der pro Steuerjahr und Haushalt für Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden kann, liegt bei 20 Prozent der aufgewendeten Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro. Dies bedeutet, dass bei Arbeitskosten von 6.000 Euro der volle Betrag von 1.200 Euro geltend gemacht werden kann. Die Begünstigung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitskosten, einschließlich der Mehrwertsteuer und der Fahrtkosten des Handwerkers.
Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Um die Kosten absetzen zu können, ist es unerlässlich, dass die Rechnung des Handwerkers detailliert die Arbeitskosten ausweist und dass die Zahlung unbar (z.B. per Überweisung) erfolgte. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Welche Nachweise sind für das Finanzamt erforderlich?
Für die steuerliche Anerkennung von Handwerkerleistungen sind zwei wesentliche Nachweise unerlässlich: zum einen die ordnungsgemäße Rechnung des Handwerkers und zum anderen der Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss klar und verständlich die erbrachten Leistungen aufschlüsseln und insbesondere die Arbeitskosten separat ausweisen. Auch die Mehrwertsteuer muss korrekt ausgewiesen sein. Der Zahlungsbeleg, in der Regel ein Kontoauszug, belegt die tatsächliche Zahlung des Rechnungsbetrags an den Handwerker.
Es ist wichtig, dass die Zahlung nicht bar erfolgte, da Barzahlungen steuerlich nicht anerkannt werden. Kann man Rohrreinigung von der Steuer absetzen? Ja, sofern die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist und die Zahlung unbar erfolgte, ist dies möglich.
| Art der Leistung | Abzugsfähige Kosten | Maximaler Abzug pro Jahr |
|---|---|---|
| Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten, MwSt.) | 20% der Arbeitskosten | 1.200 Euro |
| Materialkosten | Nicht abzugsfähig | – |
FAQ
Kann man die Kosten für eine Rohrreinigung steuerlich absetzen?
Ja, unter bestimmten Umständen können die Kosten für eine Rohrreinigung von der Steuer abgesetzt werden. Wenn die Rohrreinigung im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung durchgeführt wird, können Sie die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt, wenn die Leistung in Ihrem eigenen Haushalt erbracht wurde und Sie die Rechnung sowie die Zahlung nachweisen können.
Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sein?
Um die Kosten für eine Rohrreinigung steuerlich absetzen zu können, muss es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln. Das bedeutet, die Arbeiten müssen in Ihrem privaten Haushalt stattgefunden haben. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Dienstleisters erhalten und die Zahlung per Überweisung oder einer anderen nachvollziehbaren Methode getätigt haben.
Barzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt.
Was genau kann ich von der Steuer absetzen?
Sie können die Arbeitskosten für die Rohrreinigung absetzen, einschließlich Fahrtkosten und Mehrwertsteuer, die auf die Arbeitsleistung entfallen. Materialkosten sind jedoch in der Regel nicht abzugsfähig. Das Finanzamt erkennt einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten als haushaltsnahe Dienstleistung an. Die genaue Höhe des absetzbaren Betrags hängt von den spezifischen Regelungen und Ihrem individuellen Fall ab.
Gilt das auch für Mietshäuser oder gewerblich genutzte Immobilien?
Die Möglichkeit, die Kosten für eine Rohrreinigung steuerlich abzusetzen, gilt primär für privat genutzte Haushalte. Bei Mietshäusern oder gewerblich genutzten Immobilien können die Kosten in der Regel als betriebliche Ausgaben oder als Werbungskosten (im Falle von Vermietung und Verpachtung) geltend gemacht werden, jedoch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Hier gelten andere steuerliche Regelungen.